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Die Angaben zum Jahresverbrauch entnehmen Sie bitte aus der letzten Jahresabschlussrechnung.

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Der erstmalige Einbau erfolgte durch ein Vertragsinstallationsunternehmen der BS|ENERGY oder durch ein in einem anderen Versorgungsgebiet eingetragenes Installationsunternehmen (Ausnahme: Zwischenzähler, die direkt unter den Außenwasserhahn geschraubt werden). Der Zwischenzähler bleibt dauerhaft mit dem Leitungsnetz verbunden und darf nicht zwischenzeitlich demontiert werden. Ein Zählerwechsel kann selbständig durchgeführt werden!

Der erforderliche Zapfhahn (VZ-Hahn) wurde eingebaut / ist vorhanden.

Eine Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift des Installateurs (oder Kopie der Rechnung) wird, unter Angabe des Namens und des betroffenen Grundstückes, in einer separaten E-Mail an service@se-bs.de gesandt (nur bei erstmaligem Einbau)!

Mir ist bekannt, dass der Wasserzähler gem.§ 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 (Bundesgesetzblatt Nr. 31/1980, Teil I); gültig ab 01.04.1980 in Verbindung mit der Anlage 8 der Eichordnung nach Ablauf der Eichfrist (in der Regel 6 Jahre) ausgewechselt werden muss. Erfolgt kein rechtzeitiger Wechsel, kann eine Rückerstattung abgelehnt werden.